IMMOBILIE BEI
TRENNUNG UND SCHEIDUNG
Bauwerke sind für die Ewigkeit, Ehen nur bedingt.
Sehen Sie keinen anderen Ausweg, als sich von Ihrem Ehepartner zu trennen und scheiden zu lassen, müssen Sie auch klären, was mit Ihrem Wohnhaus oder Ihrer Eigentumswohnung geschieht. Wir erklären, was „Immobilie und Scheidung“ in Ihrer Situation bedeutet. Maßgeblich kommt es dabei darauf an, wann Sie die Regelung wünschen sowie welche Eigentums- und Nutzungsverhältnisse bestehen. Grundstücke, Eigentumswohnungen und Häuser, die beiden Ehepartnern gehören, sind bei einer Scheidung ein Problem, das gelöst werden muss.
- Das Gesetz
- Ihre Möglichkeiten
Das Gesetz bezeichnet Ihre bislang gemeinsam genutzte Wohnung als „Ehewohnung“. Das Nutzungsrecht an der Ehewohnung steht beiden Ehepartnern gleichermaßen zu, außer Sie haben es im Vorfeld bereits schriftlich geregelt.
Um das Schicksal Ihrer Ehewohnung zu klären, stellt das Gesetz darauf ab, ob es um die Nutzung
· für den Zeitraum Ihrer Trennung oder
· um den Zeitraum nach der Scheidung
geht. Je nachdem ergeben sich unterschiedliche Konsequenzen.
Es gibt verschiedene Möglichkeiten, die Problematiken im Zusammenhang mit der gemeinsamen Immobilie zu lösen:
- Verkauf des Hauses
- Ein Ehepartner übernimmt den Anteil des anderen Ehepartners am Haus
- Die Immobilie wird geteilt
- Die gemeinsame Immobilie wird versteigert
Eine allgemeine gesetzliche Regelung gibt es nicht, was mit dem Haus oder der Eigentumswohnung bei einer Trennung und Scheidung geschieht. In einem gerichtlichen Scheidungsverfahren wird nicht über das gemeinsame Haus oder die Eigentumswohnung entschieden. Als gemeinsame Eigentümer an einer Immobilie müssen Sie somit eine Einigung erzielen.
Gehört Ihnen die Immobilie gemeinsam oder haben Sie die Wohnung gemietet, ändern Trennung und Scheidung oder der Auszug Ihres Ehegatten nichts an den Eigentums- und Nutzungsverhältnissen.
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